Wechselrichter in Photovoltaikanlagen wandeln den Gleichstrom (DC) der von den Solarmodulen erzeugt wird in Wechselstrom (AC) um der im Hausstromnetz verbraucht wird.
Es gibt verschiedene Arten von Wechselrichtern für Photovoltaikanlagen, die sich in ihren Eigenschaften und Funktionen unterscheiden. Hier sind einige der wichtigsten Unterschiede:
Weitere Unterschiede können in Bezug auf die Leistungsfähigkeit, den Wirkungsgrad, die Überwachungsfunktionen, die Größe, die Kompatibilität mit Batteriespeichern und die Schnittstellen zur Systemüberwachung und -steuerung bestehen.
Bei der Auswahl eines Wechselrichters für Ihre Photovoltaikanlage sollten Sie die spezifischen Anforderungen Ihrer Anlage, Ihr Budget und die gewünschten Funktionen berücksichtigen.
Mikrowechselrichter werden für die Stromwandlung von einem oder wenigen Modulen verwendet., wie das z.B. bei einem Balkonkraftwerk der Fall ist.
Alle Solarmodule werden parallel mit jeweils einem eigenen Anschluss am Mikrowechselrichter angeschlossen.
Mikrowechselrichter sind für den Außeneinsatz geeignet, Schutzklasse IP67. Diese werden üblicherweise unterhalb eines Solarmodul installiert, so dass diese vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt sind.
Mikrowechselrichter in Kombination mit unseren Balkonkraftwerken bieten wir aktuell von diesen Herstellern an:
Hybridwechselrichter werden in größeren Photovoltaikanlagen eingesetzt, hiermit kann der Strom von einer größeren Anzahl von Solarmodulen von Gleichstrom in Wechselstrom gewandelt werden. Hybridwechselrichter können zudem einen Batteriespeicher ansteuern, werden also für eine PV Anlage mit Speicher verwendet.
Wechselrichter in Kombination mit unseren PV Anlagen (mit oder ohne Speicher) bieten wir aktuell von diesen Herstellern an:
Bei Wechselrichtern wird zwischen einphasig und dreiphasig unterschieden, deren jeweiligen Vorteile werden hier kurz erläutert. Überwiegend werden in größeren Photovoltaikanlagen heute dreiphasige Wechselrichter eingesetzt.
Schieflasten der Stromspeisung im Netz werden vermieden, da der Strom gleichmäßig auf alle drei Phasen verteilt wird (symmetrische Aufteilung).
Bei größeren Anlagen kommen dreiphasige Wechselrichter zum Einsatz, da einphasige Wechselrichter nur bis zu einer Anlagengröße von 4600W pro Phase erlaubt sind.
Einfache Installation, in vielen Fällen ist es ausreichend den Wechselrichter an eine Steckdose anzuschließen, um ihn in Betrieb zu nehmen.
Ein einphasiger Wechselrichter ist in der Regel günstiger als ein dreiphasiger Wechselrichter.
Einphasigen Wechselrichtern haben eine kompaktere Bauform und sind technisch einfacher aufgebaut und dadurch unter Umständen langlebiger.
Das Stromnetz in Deutschland hat drei Phasen (L1, L2, L3), in denen die Wechselspannung jeweils um eine Drittel Periode verschoben ist.
Wird ein 1-Phasen Wechselrichter verwendet dürfen maximal 4600W Solarstrom erzeugt werden, über 4600W wird ein 3-Phasen Wechselrichter benötigt.
Bei einer Aufteilung der Solarmodule auf 2 Stränge z.B. in West und Ost kann die Modulleistung bei einem 1-Phasen Wechselrichter auch etwas höher sein als 4600W, da die beiden Flächen nie gleichzeitig optimal produzieren, somit die Solarleistung der Anlage also geringer ist als die mögliche Solarleistung der Module (bei optimaler Südausrichtung).
Stromzähler sind in der Regel saldierend so dass es was die Stromzählung angeht im Endeffekt egal ist in welcher Phase wieviel eingespeist oder verbraucht wird. Hier ein Bericht im PV Magazin zu saldierenden Zählern der noch weitere Infos dazu gibt:https://www.pv-magazine.de/unternehmensmeldungen/saldierender-zaehler-bei-solaranlagen/
Vereinfachte Beispielrechnung beim Einphasen Wechselrichter mit 5kW::
Am Stromzähler wird saldierend gerechnet, also Einspeisung 4000W - Gesamtverbrauch über alle 3 Phasen 3000W = 1000W Einspeisung.
Erforderlich ist ein Zweirichtungszähler wenn Sie die EEG Einspeisung vornehmen (was wir auf alle Fälle empfehlen würden), dazu sollten Sie nach Anmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber Infos vom Netzbetreiber bekommen. Siehe auch PV Anlage anmelden für weitere Details.
Für neue Anlagen, die seit 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird auch die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.