Ein Balkonkraftwerk (Solaranlage Steckdose) bis zu 800W muss lediglich bei der Bundesnetzagentur (im Marktstammdatenregister) angemeldet werden. Eine Genehmigung für die Inbetriebnahme ist nicht notwendig. Für die Anmeldung werden keine Gebühren fällig.
Eine Photovoltaikanlage, also auch ein Balkonkraftwerk, muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden.
Registrieren sie sich dazu mithilfe des passenden MaStR Onlineassistenten:
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/AuswahlAssistent
Gegebenenfalls für die Anmeldung des Balkonkraftwerk oder der Mini Solaranlage benötigte Zertifikate finden Sie hier.
Deye SUN300/500/600/800/1600G3-EU-230
Deye SUN-M60/80/100G3-EU-Q0
APsystems (APS) DS3 und EZ1
Hinweis zu Deye:
Aufgrund eines fehlenden Relais bei den Mikro-Wechselrichtern war eine zusätzliche Zertifizierung des Netz- und Anlagenschutz notwendig, in Kombination mit dem externen Relais SUN-MI-RELAY-01 (welches kostenlos von Deye zur Verfügung gestellt wird) damit dann wieder ein gültiges Zertifikat zur Verfügung steht.
Der TÜV und auch auch Intertek als unabhängige Prüfstellen bescheinigen inzwischen auch der Kombination aus bisherigen Wechselrichtern und neuen externen Relais einen wirksamen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) - siehe Artikel:
https://www.heise.de/news/Deye-Wechselrichter-Externer-NA-Schutz-zertifiziert-9231530.html
Auch die Bundesnetzagentur hat die Lösung mit dem externen Relais von Deye zertifiziert - siehe Artikel:
Die neuen Zertifikate sind oben separat aufgeführt.
Wechslerichter von APsystems (APS) in den 600W und 800W Balkonkraftwerken
Inzwischen haben wir auch APS Wechselrichter ins Angebot bei unseren 800W und 600W Balkonkraftwerken genommen als Alternative zu Deye. Von APS verwenden wir die neue EZ1-Serie Wechselrichter die kürzlich auf der Intersolar in München neu vorgestellt wurde.
Wechselrichter von Hoymiles in den 300W/500W Balkonkraftwerken
Für die Balkonkraftwerk 300 Anlagen bieten wir als Alternative zu Deye den Wechselrichter HMS-400 von Hoymiles.
Für die Balkonkraftwerk 500 Anlagen bieten wir als Alternative den Wechselrichter HMS-500 von Hoymiles.
Hier sind die wichtigsten Beschlüsse des Solarpakets 1 welches am 26. April 2024 vom Bundestag und danach auch vom Bundesrat beschlossen wurde:
Siehe hier einige Berichte zur Entstehung des Solarpakets 1, also Vorschläge, Stellungnahmen, Gesetzentwürfe und schlussendlich die Gesetzestexte:
Bundeswirtschaftsministerium und Umweltbundesamt: Vereinfachungen bei Photovoltaik-Balkonmodulen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Photovoltaik-Strategie
Referentenentwurfs der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung: Solarpaket
Bundeskabinett beschließt Rechtsanspruch auf Balkonsolar: Artikel im PV Magazin
Bundestag wird „Solarpaket 1“ wohl Ende Februar beschließen: Artikel im PV Magazin
Bei einem Balkonkraftwerk mit 1600W ist es so dass dies technisch normal an das Hausnetz (230V) angeschlossen wird (an eine Schuko Steckdose oder Wieland Steckdose oder fest verdrahtet an eine Verteilerdose).
Die Elektrofachkraft wird prüfen ob alles passt bzgl.
Wenn alles passt kann diese Anlage (wie andere PV-Anlagen auch) angemeldet werden.
Wenn sie den Strom selber nutzen gibt es vertraglich kein weiteres Thema mit dem Netzbetreiber.
Wollen sie den Strom auch einspeisen wird ein Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber benötigt. Außerdem wird dann auch ein Zweirichtungszähler benötigt, d.h. es muss ggf. ein Zählertausch durchgeführt werden.
Zu den Kosten für einen Zählertausch hat sich zuletzt auch das Bundeswirtschaftsministeriums beschäftigt, wie im Artikel des PV-Magazin zu lesen ist: Neuer Zähler darf höchstens 20 Euro im Jahr kosten – auch bei Balkon-Photovoltaik